Rezeptgebühr – wer ist befreit?
Alle Infos im neuen Online-Ratgeber der NÖ Gebietskrankenkasse
Für jedes Medikament, das auf Kosten der Krankenkasse bezogen wird, bezahlt man derzeit in der Apotheke eine Rezeptgebühr von 5,10 Euro. Das ist für chronisch Kranke oder sozial schlechter gestellte Personen oft eine spürbare finanzielle Belastung. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von der Rezeptgebühr. Mit dem neuen Online-Ratgeber der NÖGKK (unter www.noegkk.at) findet man schnell heraus, ob man die Voraussetzungen erfüllt. Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch keinen Kostenanteil für Heilbehelfe, kein E-Card-Service-Entgelt und keinen Kostenbeitrag im Krankenhaus bezahlen. Die Rezeptgebühren-Obergrenze ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Rezeptgebührenbefreiung.
Beratung + Informationen: in jedem NÖGKK-Service-Center oder beim NÖGKK-Versichertenservice: 050899-6100, www.noegkk.at





