Reglementierung von Schönheits-OPs
Geschätzte 50.000 Schönheitsoperationen werden pro Jahr in Österreich durchgeführt, vor allem an Frauen.
Favoriten sind Fettabsaugungen, Brustvergrößerungen, Gesichtsstraffungen, Augenlid- und Nasenkorrekturen. Das Nervengift Botox erreicht schon fast die Anwendungshäufigkeit von kosmetischen Artikeln. Frauenlandesrätin Mag. Barbara Schwarz und Niederösterreichs Patienten- und Pflegeanwalt Dr. Gerald Bachinger sind überzeugt: Jeder unnötige – medizinisch nicht fundierte – Eingriff hat Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. „Aufklärung über die Risiken der sogenannten Schönheitsoperationen sind genauso wichtig wie professionelle psychologische Beratung vor jedem Eingriff.“ Als Sprecher der österreichischen Patientenanwälte fordert Bachinger bundesweite Qualitätsstandards. Diese müssten Mindeststandards auf fachlicher Ebene beinhalten, genauso wie Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationsstandards. „Besonders wichtig sind mir Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche, die sich ästhetischen Eingriffen unterziehen wollen. Ich befürworte ein generelles Verbot von ‚Life-Style‘-Eingriffen an Minderjährigen!“
Experten-Termin: 7. November 2011: Internationales Symposium zum Thema „Ästhetische Medizin“ an der Donau-Universität Krems
Kontakt: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Tel.: 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com
FOTOS: bildagentur waldhäusl





