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Mündiger Patient sein

Patienten, die selbstbewusst nachfragen und sich ein klares Bild über ihre Behandlung machen wollen, sind nicht bei allen Ärzten beliebt – aber, so sagt der Patientenanwalt, auf dem besseren Weg.


NÖ Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger: „Die Voraussetzug für ein mündiges und selbstbestimmtes Verhalten der Patienten ist fachliche Beratung, Information und Unterstützung.“

Früher war alles einfacher: Da der Gott in Weiß, der nach langem Studium viel Erfahrung hat und immer nur das Beste für den Patienten will, dort der Patient, der sich gesund machen lässt, gutgläubig und widerstandslos alle Befunde und Entscheidungen des Arztes hinnimmt, ohne Kritik und vor allem dankbar – ein ahnungs- und willenloser Konsument von Gesundheitsleistungen.
Heute wollen immer mehr Patienten wissen, was genau mit ihnen gemacht werden soll, zwischen welchen verschiedenen Optionen für ihre Behandlung sie wählen können und ob die geplante Behandlung tatsächlich die erfolgversprechendste ist.
Dr. Gerald Bachinger, seit 1999 Patientenanwalt in NÖ und seit gut elf Jahren Sprecher der österreichischen Patientenanwälte, sieht diese Entwicklung als äußerst positiv an – und will die Patienten dabei unterstützen, kompetente Gesprächspartner der Mediziner in Sachen eigener Gesundheit zu werden. Denn dieser Schritt, weiß er aus Erfahrung, trägt meist auch zur Sicherheit der Behandlung bei – zumindest, weil der Patient die geplante Therapie als sinnvoll ansieht und seinen Beitrag zum Gelingen leistet.
Dass eine hinterfragende Grundhaltung durchaus sinnvoll ist, zeigt zum Beispiel eine Studie, erschienen in der Wiener klinischen Wochenschrift (23-24 2008) über die Medikamente, die ältere internistische Patienten von ihren niedergelassenen Ärzten verschrieben bekommen hatten. Dokumentiert wurden diese Medikamente bei der Aufnahme der Patienten im Landeskrankenhaus Salzburg: Im Durchschnitt nahm jeder Patient 7,5 Medikamente gleichzeitig. Ein gutes Drittel der Patienten nahm verzichtbare Medikamente ein, 30 Prozent konsumierten Medikamente, die für alte Patienten überhaupt unpassend sind. Mögliche Interaktionen zwischen den Medikamenten ergaben sich bei zwei Drittel der Patienten, unerwünschte Arzneimittelwirkungen wurden bei knapp 18 Prozent der Patienten verzeichnet. In fast 57 Prozent der Fälle war die unerwünschte Arzneimittelwirkung Grund für die stationäre Aufnahme.

Selbstbestimmung – ein wachsendes Bedürfnis

Erschreckende Zahlen, die schwer nachvollziehbar sind. Diese Studie zeigt allerdings auch, dass Ärzte nicht unbedingt im Blick haben, was Patienten in Summe an Medikamenten verschrieben bekommen – und dass Nachfragen nicht gerade ein schlechter Weg wäre. Viele Menschen kennen das auch von einigen Hausärzten, die auf  Nachfrage das gerade verschriebene Antibiotikum nicht als unbedingt notwenig bezeichnen.
Was bedeutet es konkret, ein mündiger Mensch im Gesundheitswesen zu sein? Für Bachinger beschreibt der Begriff „Mündigkeit“ das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung: „Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Mündigkeit besagt, dass man für sich selbst sprechen und sorgen kann.“ Der Begriff Mündigkeit werde oft in einem Atemzug mit dem Begriff der Emanzipation genannt.
Im Gegensatz dazu steht das Bild des Paternalismus und Maternalismus: Das Arzt-Patienten-Verhältnis ist geprägt vom Gefälle zwischen dem Experten, der sich auskennt und nur das Beste für den Patienten will, und dem unwissenden Laien. „Schwierig wird es, wenn dieser medizinische Experte auf einen Patienten trifft, der einen eigenen Willen zeigt und über sein Schicksal letztendlich selbst entscheiden will“, weiß Bachinger.

Gibt es ein „Behandlungsrecht“?

„Der springende Punkt liegt darin, dass das Beste aus der fachlichen Sicht des Experten sich nicht immer mit dem deckt, was der Patient als Bestes für sich selbst sieht – aus seiner persönlichen Geschichte heraus und mit seiner persönlichen Erfahrung“, weiß Bachinger. Schwierig werde es immer, wenn Ärzte aus der Motivation, Gutes für die Patienten tun zu wollen, diese Patienten in Wahrheit entmündigen und des Menschenrechtes auf Selbstbestimmung berauben. „Der Arzt hat kein Behandlungsrecht. Die Legitimation für ärztliches Handeln kommt nur vom Patienten und nicht von dessen Krankheit. Oder anders ausgedrückt: Die Patienten haben sogar das Recht, für sich selbst medizinisch unvernünftige Entscheidungen treffen zu dürfen.“

Mündiger Patient – allein im Wissensdschungel?

Mündigkeit im Gesundheitswesen bedeute allerdings nicht, dass sich Ärzte von den Patienten distanzieren und sie einsam im Gesundheitswesen stehen lassen.
„Die Voraussetzung für ein mündiges und selbstbestimmtes Verhalten der Patienten ist fachliche Beratung, Information und Unterstützung“, betont der Patientenanwalt – und unterstützt diese Grundhaltung mit zahlreichen Projekten: Zum Beispiel mit den Unterlagen dazu, wie Patienten richtige, relevante und verlässliche Informationen im Internet finden. Oder mit der Möglichkeit, eine Patientenverfügung zu machen. Mündig und selbstbestimmt können Patienten sein, wenn sie von den medizinischen Experten das für eine Entscheidung nötige Wissen in einer verständlich aufbereiteten Form zur Verfügung gestellt bekommen, und diese Experten gleichzeitig das Bedürfnis des Patienten berücksichtigen, zu entscheiden, was mit seinem Körper zu geschehen hat. „Diese Entscheidung ist zuzulassen – und zu respektieren“, fordert Bachinger.

Anders informieren und respektieren

Für Menschen, die in Gesundheitsberufen tätig sind, bedeuten mündige Patienten nicht weniger Verantwortung, sondern eher mehr, meint Bachinger. Es ist aber vor allem eine andere Art des Übernehmens und des Umganges mit Verantwortung, nämlich: den Patienten zur eigenen Entscheidung zu befähigen und ihn beim Entscheiden zu unterstützen (Empowerment). Mündigkeit der Patienten bedeute selbstverständlich nicht die Versklavung der Gesundheitsberufe: „Ein tragfähiges, nachhaltiges und vertrauensvolles Patient-Arzt-Verhältnis muss im Sinne eines partnerschaftlichen und gleichberechtigten Miteinanders verstanden werden. Also eine Begegnung auf gleicher Augenhöhe! Beide Partner haben Rechte und Pflichten, beide haben das Recht auf respektvollen Umgang, beide haben das Recht auf Würde.“

Eigenverantwortung tragen

Mündigkeit bedeutet für die Patienten immer auch, Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Gleichzeitig heißt dies, dass der Arzt nicht für die Konsequenzen einzustehen hat, wenn ein mündiger Patient eine zwar aus seiner persönlichen Sicht richtige, aber aus fachlicher Sicht falsche Entscheidung getroffen hat.
Dass die Patienten mündig sein wollen, zeigt zum Beispiel eine im Jahr 2001 durchgeführte Umfrage unter 8.000 Patienten in acht europäischen Ländern (Deutschland, Italien, Polen, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, UK). Das Ergebnis: Patienten wollen keine passiven Opfer mehr sein, sondern bei der Therapiewahl mitentscheiden:

  • 74 Prozent der Befragten wollen bei der Therapiewahl zumindest eingebunden werden.
  • Nur 36 Prozent der Befragten hingegen haben das Gefühl, von ihrem Arzt auch ausreichend informiert zu werden.
  • 45 Prozent würden sich mehr Information zu neuen Behandlungsformen wünschen.

Gleichzeitig schätzen 57 Prozent die derzeitigen Therapie-Wahlmöglichkeiten als „bescheiden bis schlecht“ ein.

  • Nur Minderheiten wollen das „reine“ Autonomiemodell bzw. das „reine“ fremdbestimmte (paternalistische) Fürsorgemodell.
  • Qualitätvolle und vertrauenswürdige Information und Beratung sind der „Schlüssel“ zum gleichberechtigten und mündigen Patienten.

 

Wie finde ich die richtigen Gesundheitsinformationen im Netz?

Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger kennt auch in seinem Alltag Patienten, die mit Stößen ausgedruckter Informationen aus dem Netz in der Patientenanwaltschaft ankommen. Doch mehr ist nicht unbedingt besser. Und vor allem: Welchen Informationen kann man trauen? Dazu hat die Patientenanwaltschaft eine Broschüre und einen Infofolder erstellt, der auf der Homepage www.patientenanwalt.com downgeloadet werden oder bei der Patientenanwaltschaft bestellt werden kann (siehe unten).

Patientenverfügung

Was geschieht, wenn ich nicht mehr mitbestimmen kann?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass man seinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
In Österreich wurde im Mai 2006 ein Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) erlassen, das am 1. Juni 2006 in Kraft trat. Seither ist auch die NÖ Patientenanwaltschaft erste Anlaufstelle für Patientenverfügungen. Allerdings sieht Dr. Gerald Bachinger in NÖ noch einigen Nachholbedarf, die Zahl der Verfügungen liegt wesentlich unter den Erwartungen.

Informationen: NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft, Rennbahnstraße 29, Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten, Tel.: 02742/9005-15575, www.patientenanwalt.com

Das Arzt-Patienten-Gespräch

Der Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen hat eine Broschüre erstellt, die hilft, sich auf Arzttermine gut vorzubereiten.
Bestellung: Dachverband der NÖ Selbsthilfegruppen, Tel.: 02742/22644,
Download unter www.selbsthilfenoe.at