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Ausweis-Pflicht im Klinikum

Mit 1. Jänner 2016 trat gemäß gesetzlichen Vorgaben die Ausweispflicht in Krankenanstalten in Kraft. Das Sozialbetrugs-Bekämpfungsgesetz (SBBG) ist seit August in Geltung.


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Die Krankenanstalten sind nun verpflichtet, die Identität der Patienten sowie die rechtmäßige Verwendung der E-Card zu überprüfen. Patienten müssen in den Kliniken zur E-Card auch einen Lichtbildausweis wie Führerschein oder Reisepass vorlegen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die Identität nur im Zweifelsfall geprüft werden.