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Achtung: Ferienzeit = Jugend(schutz)zeit

Kolumne von Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange NÖ Kinder- & Jugendanwaltschaft Tel.: 02742/90811


post.kija(at)noel.gv.at, www.kija-noe.at

Sommermonate, Ferienzeit: Die Kinder werden, hoffentlich ohne Besuchsrechtsstreit, ins Auto, in den Zug, in den Bus oder in den Flieger gepackt, und ab geht es, auf die Reise durch Österreich oder ins Ausland.Was muss man beachten – außer fremde Sitten und Gebräuche, Sprachen usw.? Eine wichtige Facette sind die verschiedenen Regelungen zum Thema Jugendschutz.Allein Österreich hat neun Jugend(schutz)gesetze, und jedes (Aus)Land natürlich seine eigenen. Wie lange darf ein Jugendlicher allein weggehen? Was darf ein Jugendlicher ab welchem Alter trinken? Diese Fragen sollten unbedingt schon vor Urlaubsantritt beantwortet sein. Oder auch die Frage: Darf mein 15-jähriges Kind auch wirklich alle angedachten Länder alleine bereisen?Die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft hat auf der Homepage unter www.kija-noe.at (Aktuelles) den Europa­atlas mit allen Bestimmungen der Jugend(schutz)gesetze in den europäischen Ferienländern und selbstverständlich das NÖ Jugendgesetz. Dass in Niederösterreich, Wien und im Burgenland die Jugendlichen bis 14 Jahre grundsätzlich bis 22 Uhr, jene bis 16 Jahre grundsätzlich bis 1 Uhr weggehen dürfen und dass Alkohol und Nikotin bis 16 Jahre verboten sind, ist Ihnen sicher bekannt. Dass die Erziehungsverantwortung, so sagt auch dieses Gesetz, bei den Eltern liegt und das Gesetz nur der Rahmen ist, sicher auch. Dann steht einer schönen Sommerzeit, einem schönen Urlaub nichts mehr im Wege.