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Stationäre Kinder- und Jugendrehabilitation

Zur medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist es notwendig, dass es auch entsprechende Rehabilitationseinrichtungen gibt.


Die Bundesländer und die Sozialversicherung sind nun übereingekommen, die stationäre Kinder- und Jugendrehabilitation österreichweit auszubauen und gemeinsam zu finanzieren. „Mit den stationären Rehabilitationseinrichtungen bauen wir die umfassende Versorgung und die optimale Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen in Niederösterreich weiter aus“, betont LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka. Die Rehabilitation kann sowohl im Anschluss an einer Krankenbehandlung als auch bei angeborenen Behinderungen, genetischen Defekten oder Entwicklungsstörungen in Anspruch genommen werden. Antragstellung und Bewilligung für eine Rehabilitation laufen über den jeweiligen Krankenversicherungsträger nach österreichweit einheitlichen Kriterien. Die Standortplanungen für die Rehabilitationseinrichtungen starten im Herbst 2014.