Gut gerüstet für Notfälle
In den NÖ Pflegeheimen gibt es speziell ausgebildete Notfallbeauftragte, die sich darum kümmern, dass alle Mitarbeiter bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen auf dem aktuellen Stand des Wissens sind.

Mitarbeiter in den NÖ Pflegeheimen üben bei der verpflichtenden Schulung für den Ernstfall. (v.l.) Gerhard Heilig, Melanie Wappl und Christian Koller
Was passiert, wenn in einem NÖ Pflegeheim ein medizinischer Notfall passiert? Notfallbeauftragte sorgen dafür, dass alle Pflegekräfte vor Ort in Erster Hilfe auf dem neuesten Stand des Wissens sind und wissen, was genau zu tun ist. Sie sorgen auch für die Wartung der Notfallrucksäcke und Defibrillatoren und sind bestens gerüstet, um auch die Rettungsteams im Ernstfall optimal zu unterstützen. Das war nicht immer so. Deshalb startete Gerhard Heilig vor bald zwei Jahren das Projekt „Notfallbeauftragte für NÖ Pflegeheime“.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Der diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger und Notfallsanitäter ist Freiwilliger beim Roten Kreuz und dort u. a. zuständig für Großprojekte wie das Frequency-Jugendmusikfestival in St. Pölten. Er weiß aus seinen Einsätzen, was in den Pflegeheimen im Notfall gefragt ist. Hauptberuflich koordiniert Heilig die Pflege-Hotline des Landes NÖ und hat auch da viel Kontakt zu den NÖ Pflegeheimen. „Die NÖ Pflegeheime brauchen Notfallbeauftragte, die lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen können und darauf achten, dass auch die Mitarbeiter fit darin sind. Herzdruckmassagen und Beatmung, die richtige Handhabung von Defibrillatoren und Sauerstoffgaben sind wichtige Werkzeuge dafür. Und das muss man regelmäßig üben.“
Gesetzliche Vorgaben erfüllen
Heilig sieht das Einsetzen von Notfallbeauftragten in den NÖ Heimen als „wichtigen Schritt in Richtung Qualitätsverbesserung“. Mehrere Gründe sprechen für dieses Projekt: Einerseits gibt es die gesetzliche Verpflichtung für diplomiertes Personal und Pflegehilfe, gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, lebensrettende Sofortmaßnahmen zu üben. Es geht aber auch um eine klare Zuständigkeit für regelmäßiges „Checken“ des Notfallkoffers oder Notfallrucksackes sowie des Defibrillators. Und schließlich müssen neue Mitarbeiter eingeschult werden. Wichtig ist auch die Reflexion von Rettungseinsätzen und das Weiterverbreiten von Änderungen bei den Reanimationsrichtlinien – auch dafür muss in jedem NÖ Pflegeheim jemand zuständig sein.
Eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat deshalb im Vorjahr für sämtliche NÖ Heime ausgearbeitet, wie die Ausbildung der Notfallbeauftragten aussehen soll und wie genau die Kompetenzen geregelt sind. „Dabei hat mir die praktische Erfahrung aus zahlreichen Rettungseinsätzen sehr geholfen“, berichtet Projektleiter Gerhard Heilig.
Intensive Schulungen
Die Notfallbeauftragten in den NÖ Pflegeheimen sind bereits gut eingeschult – „sie waren mit großer Begeisterung und sehr viel Engagement dabei und freuen sich, gut für ihre Aufgaben vorbereitet zu sein“, berichtet Projektleiter Heilig. Diese Helfer sind auch auf dem letzten Stand des Wissens bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen. „Es ist wichtig, diese Maßnahmen immer wieder praktisch zu üben“, betont Heilig. „Selbstverständlich hilft das in der Schulung der Notfallbeauftragten besprochene Notfallmanagement in erster Linie den Heimbewohnern. Aber die Erfahrung zeigt, dass akute Ereignisse ebenso beim Personal wie bei
Besuchern auftreten können.“ Auch da sind die Notfallbeauftragten einsatzbereit, betont Heilig.
Die Notfallbeauftragten in den NÖ Pflegeheimen
- Seit Herbst 2010 hat jedes der 48 Landespflegeheime einen Notfall-beauftragten (NFB), der die Grundschulung absolviert hat (8 Stunden).
- Auch einige private Pflegeheime in NÖ übernehmen seither das System der Notfallbeauftragten.
- Im November trafen sich alle NFB erstmals zum Erfahrungsaustausch und zu einem einstündigen Reanimationstraining.
- Künftig wird es jährlich ein Meeting geben, um die NFB am aktuellen Stand der lebensrettenden Sofortmaßen zu halten.
- Mittlerweile haben auch alle Landesheime einen Notfallrucksack und einen Defibrillator.
- Auch die jährlich verpflichtenden einstündigen Reanimationstrainings für alle diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und Pflegehelfer werden nun in den Pflegeheimen absolviert.
- Bei jeder Änderung der Ersten Hilfe (wie Änderung der ERC-Guidelines) oder sonstigen wichtigen Ereignisse erhalten die NFB und die Leitungen der Pflegeheime einen Newsletter.




