Führerschein für Eltern?
Kolumne von Mag. Gabriela Peterschofsky-Orange NÖ Kinder- & Jugendanwaltschaft Tel.: 02742/90811
Letztes Mal habe ich an dieser Stelle eindringlich die oft stattfindende „Schlacht ums Kind“ in Fällen von Trennung und Scheidung dargestellt und meine „kinderrechtlichen Wünsche“:
- Kinder brauchen beide Elternteile, auch wenn sie sich trennen!
- Sie brauchen gute, tragfähige und funktionierende Beziehungen!
- Sie wollen, sie müssen sich an beiden Eltern reiben können!
- Sie brauchen Vorbilder, die nicht lügen und betrügen, um ihren Willen durchzusetzen, oder einen anderen verletzen, wenn sie ein gutes soziales Miteinander lernen sollen, wenn sie psychisch gesund aufwachsen sollen.
Wie können mögliche Lösungsansätze aussehen, um diese Schlacht ums Kind zu vermeiden? Für jedes elektrische Gerät gibt es eine Betriebsanleitung, fürs Autofahren den Führerschein. Und für die Ehe? Für die Erziehung von Kindern?
Ehecoaching, Eheberatung, Familienberatung oder gute Bücher können präventive und begleitende Hilfsmöglichkeiten sein, um die Herausforderungen zu meistern, die sich tagtäglich stellen. Erziehung als Beziehung zum Kind, aus dem dieses fürs Leben lernen soll, bleibt bis zum Ende der Pubertät eine große, schwierige Aufgabe, die Unterstützung braucht – und brauchen darf.
Wir Kinder- und Jugendanwälte fordern schon lange eine Art „Elternführerschein“, eventuell gekoppelt an die Familienbeihilfe, wo Eltern bereits mit dem Kind im Mutterleib bis nach der Pubertät begleitet werden.
Wenn eine Ehe scheitert, wäre eine verpflichtende Scheidungsbegleitung, ein Scheidungs-Coaching sinnvoll, damit in dieser hochemotionalen Situation nicht auf die Kinder vergessen wird.
Noch ist dies alles nicht gesetzlich verankert, aber es gibt Fachleute, die diese Hilfen anbieten. Im Interesse
der Kinder lade ich Sie ein, sie unbedingt in Anspruch zu nehmen!
Broschüren für Kinder und Jugendliche „Meine Eltern trennen sich – aber nicht von dir“ gratis downloaden unter www.kija-noe.at oder kostenlos bestellen bei der NÖ
Kinder- und Jugendanwaltschaft unter Tel.: 02742/90811.





