Leistbar wohnen & bauen
Studien zufolge legen die Menschen in Niederösterreich deutlich mehr Wert auf schönes Wohnen, Neubauen und Renovieren als in anderen Bundesländern. Vielleicht hat das mit den vielen Förderungen zu tun. Ein Überblick.
Wohnbauförderung Eigenheim
Die Eigenheimförderung kann beantragt werden für die Errichtung eines neuen Eigenheimes (mit max. zwei getrennten Wohneinheiten) oder den Ersterwerb eines frei finanzierten Reihenhauses oder einer frei finanzierten Wohnung im Geschoßwohnbau. Bei Passivbauweise erhält man eine umfangreichere Förderung. Die Wohnbauförderung ist ein Darlehen des Landes Niederösterreich. Laufzeit: 27,5 Jahre, ein Prozent Verzinsung. Die Höhe des Darlehens ergibt sich aus der Familiensituation, der Höhe des Einkommens und der Energieeffizienz des Eigenheims.
Maximal 100 Punkte können im sogenannten Energieausweis für energiesparende Bauweise erreicht werden. Insgesamt werden bis zu 30.000 Euro zugesprochen. Bei einer Energiekennzahl von max. 10 kWh/m² pro Jahr erhöht sich der nach dem Punktesystem errechnete Darlehensbetrag um circa 30 Prozent und beträgt 40.000 Euro. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (mind. zwei kWpeak) gibt es weitere 6.000 Euro.
Sanierung Eigenheim
Die Eigenheimsanierung kann beantragt werden für Gebäude mit bis zu 500 m2 Wohnnutzfläche, konkret für die Sanierung solcher Gebäude an sich oder die Neuschaffung von bis zu zwei Wohnungen durch Zu- oder Umbauten.
Förderbare Maßnahmen sind zum Beispiel: Dachsanierung, Lärmschutz oberste Geschoßdecke, Wärmeschutz Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden, Wärmeschutz
Kellerdecke/Dachschräge, Wärmeschutzfassade, Fassadensanierung/Fenstersanierung bei denkmalgeschützten/historischen Gebäuden, Tausch der Fenster und Eingangstüren, Trockenlegung, Barrierefreiheit, behindertengerechte Maßnahmen, biogene Brennstoff-Heizung, Solar- oder Photovoltaikanlage, Wärmepumpe zur Heizung mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage, Fernwärmeanschluss, Wärmepufferspeicher, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Lüftungskompaktgeräte/Wärmepumpenanlage zur Warmwasseraufbereitung, Instandsetzungsarbeiten nach Hochwasser, Präventivmaßnahmen für Hochwasserschutz, Sicherheitseinrichtungen.
Die Förderung ist ein jährlicher Zuschuss von drei Prozent des förderbaren Sanierungsbetrages über zehn Jahre. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Darlehens. Anhand der bezahlten Rechnungen in Verbindung mit einem 100-Punkte-System (auf Basis des Energieausweises) werden die geförderten Sanierungskosten ermittelt. Diese geförderten Sanierungskosten (bezahlte Rechnungen) müssen als Darlehen mit mindestens zehn Jahren Laufzeit bei einem finanzierenden Institut aufgenommen werden. Für die Zuerkennung einer Förderung ist die Berechnung eines Energieausweises erforderlich. Für die Ermittlung des förderbaren Betrages gibt es keine Deckelung nach oben – das heißt: Umso mehr Punkte gesammelt werden, desto höher ist der jährliche Zuschuss zur Ausleihung.
Wohnzuschuss & Wohnbeihilfe
Mit Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe verringern sich die Mietzahlungen. Sie können nur für geförderte Wohnungen/Reihenhäuser beantragt werden. Antragsteller sind Privatpersonen, die in der/dem zu fördernden Wohnung/Reihenhaus ihren Hauptwohnsitz haben.
Der Wohnzuschuss kann berücksichtigt werden, wenn die Förderung für das Gebäude ab 1993 beantragt wurde, die Wohnbeihilfe für geförderte Gebäude bis 1993. Für die Einreichung gibt es ein gemeinsames Antragsformular – man muss also nicht wissen, ob man Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe braucht.
Die Höhe berechnet sich aus der Familiengröße, dem Familieneinkommen, der Wohnungsgröße und dem theoretisch berechneten monatlichen Wohnungsaufwand. Wie hoch der Zuschuss pro Person ist, kann mithilfe eines Onlinerechners (siehe Website des Landes NÖ) bestimmt werden. Die Unterstützung wird für ein Jahr zuerkannt und ist jährlich erneut zu beantragen.
www.noe.gv.at
Alle Informationen zu den Themen „Förderungen und Zuschüsse“ beim Bauen, Sanieren und Wohnen gibt es auf der Website der NÖ Landesregierung www.noe.gv.at unter dem Punkt „Bauen & Wohnen“. Dort findet man ebenso sämtliche Förderantrags-Formulare und kann Infobroschüren anfordern.
Amt der NÖ Landesregierung (Abteilung Wohnungsförderung): Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten, Tel.: 02742/22133, post.f2auskunftnoel.gv.at